Das A - Z des Wohnens.
Allgemeine Informationen

Hier finden sie die Fragen und Antworten, die Bewohner am häufigsten beschäftigen - die FAQ's. Oft wird die Information fürs erste ausreichen, für die Abklärung von Details und die persönliche Beratung sind wir selbstverständlich gerne für Sie da!

Allgemein   |   Miete  |   Eigentum

  • Die Anmeldung ist innerhalb von 3 Tagen ab Bezug der neuen Wohnung durchzuführen.
  • Die Anmeldung muss bei der zuständigen Stelle (Gemeinde, Magistrat oder Bezirksamt Wien) erfolgen.
  • Das Anmeldeformular muss vom Unterkunftsgeber unterschrieben sein.

Unterkunftsgeber ist jene Person, die dem Unterkunftsnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise:

  • der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährte, Familienangehörige) oder dem Hauptmieter,
  • der Hauptmieter dem Mitbewohner oder dem Untermieter,
  • der Untermieter dem Mitbewohner

Für die Anmeldung benötigst du den Reisepass oder die Geburtsurkunde.
Das Anmeldeformular findest Du bei uns auch im Formular-Download, weitere nützliche Informationen erhältst Du bei Help.gv.at

Zum Schutz des Gebäudes haben wir eine Gebäudeversicherung abgeschlossen. Folgende Risiken sind dadurch versichert:

  • Haftpflichtversicherung (Dachlawinen, Stürze auf Gehsteigen …)
  • Feuerversicherung (Wohnungsbrände)
  • Leitungswasserversicherung (Rohbrüche, Verstopfungen …)
  • Sturmschadenversicherung (Sturm, Hagel, Schneedruck) - je nach Beschlussfassung
  • Glasbruchversicherung

Die Haushaltsversicherung schützt Ihren Wohnungsinhalt gegen die unterschiedlichsten Gefahren. Diese muss von Ihnen persönlich abgeschlossen werden.

 

Bei Namensänderungen ersuchen wir um sofortige Kontaktaufnahme mit uns unter Beibringung eines Nachweises bezüglich des Änderungsgrundes.

Kleiner Aufwand großer Nutzen!

Damit Ihr Wohnkomfort von konstant guter Qualität ist, können Sie auch Ihren Beitrag leisten. Genau genommen, müssen Sie das sogar – so ist es gesetzlich festgehalten.

Was Sie wann, wie tun sollten, finden Sie hier!

HALLO NACHBAR!N

Die Sache mit dem Müll ist nicht immer ganz so einfach:
Müll stinkt, ist manchmal sogar laut, verstellt Platz und sollte korrekt getrennt werden. Und Müllentsorgung kostet Geld. Klingt kompliziert? Ist es eigentlich nicht, wenn man weiß, wie’s geht!

Hier erfahren Sie es!

In Hinblick auf ein gesundes Raumklima wird angeraten, Möbelstücke nicht direkt an Außenwände zu stellen, um eine Hinterlüftung zu ermöglichen. Wir empfehlen nur geprüfte Geräte zu verwenden, und die Anschlussmöglichkeiten vor Ankauf zu berücksichtigen.

Je nachdem, um welche Kostenart und Nutzung es sich handelt, kommen verschiedene Steuersätze zur Anwendung.
Heizkosten 20%, Wohnkosten (Miete und Betriebskosten) 10%, 0 % Grundsteuer.

Bei Verlust Deines Wohnungsschlüssels benötigen wir eine amtliche Verlustmeldung. Anderenfalls sind wir verpflichtet das Wohnungsschloss (bei Kündigung der Wohnung) zu tauschen - was hohe Kosten nach sich zieht.

Zum Formular

Schäden, die während unserer Bürozeiten auftreten, ersuchen wir um sofortige Kontaktaufnahme mit uns oder Schadensmeldung über unser Schadensformular.

Bei rasch zu bearbeitenden Schäden und Schäden bei Gefahr im Verzug außerhalb der Bürozeiten ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Notdienst (Sanitär, Elektro…). Die zuständige Firma finden Sie am Schwarzen Brett bzw. in der …….auf der Homepage.

Eine Meldung an die Hausverwaltung ist jedenfalls notwendig, um eine Versicherungsdeckung der Kosten abzuklären.

Um Haftungsproblematiken zu vermeiden und sichere Verkehrswege zu gewährleisten, wird ihr(e) Reinigung bzw. Winterdienst gemäß Verkehrssicherungspflichten durch eine Firma bzw. beauftragte Person laut Straßenverkehrsordnung (zB: Schneefreihalten und Streuung von 6.00-22.00 Uhr) erledigt.

Bei Eigenreinigung/Selbstdurchführung muss der Verwaltung ein genauer Reinigungs/Räumplan (Was? Wo? Wer? Wann?) vorliegen. Liegt dies nicht vor, ist die Verwaltung aus Haftungsgründen verpflichtet, die Reinigung und Schneeräumung kostenpflichtig an ein Unternehmen zu übertragen.

HALLO NACHBAR!N

Gemeinsames wohnen geht uns alle an! Nur wenn wir Regeln einhalten, uns um die gemeinsame Sicherheit Gedanken machen und die Umwelt im Fokus behalten, profitieren wir alle von einem positiven Wohngefühl.

Ihr Zuhause - hier sehen Sie wie es uns gemeinsam besser geht!

Das Aufstellen von Blumentrögen ist grundsätzlich möglich. Eine Beeinträchtigung jeglicher Art von Mitmietern/Eigentümern oder der Bausubstanz ist auszuschließen.
Eine direkte Bepflanzung ist nur unter Berücksichtigung der baulichen Vorgaben und Vermeidung von Schäden an der Bausubstanz möglich. Für eine Abklärung steht Ihnen gerne die Verwaltung hilfreich zur Seite.

Ein allfälliges Guthaben aus der Jahresabrechnung wird bei bestehenden Einzugsermächtigungen automatisch bei der übernächsten Vorschreibung berücksichtigt.
Bei bestehendem Dauerauftrag ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit unserem Büro um die Auszahlung des Guthabens in die Wege leiten zu können. Dazu benötigen wir Ihre Kontonummer für die Auszahlung.