Das A - Z des Wohnens.
Alles zum Thema Miete

Hier finden sie die Fragen und Antworten, die Bewohner am häufigsten beschäftigen - die FAQ's. Oft wird die Information fürs erste ausreichen, für die Abklärung von Details und die persönliche Beratung sind wir selbstverständlich gerne für Sie da!

Allgemein   |   Miete   |   Eigentum

Senden Sie unser Formular mit Ihren Daten und dem gewünschten Kündigungstermin. Die vereinbarte Kündigungsfrist beginnt mit dem Einlangen Ihrer Kündigung bei uns zu laufen (Achtung Monatsende!).
Für die Besichtigung und die Rückgabe Ihrer Wohnung werden wir uns mit Ihnen so rasch wie möglich in Verbindung setzen
Download Kündigungsformular:

Bei Tod des Mieters ersuchen wir um Benachrichtigung unter Nennung des bearbeitenden Verlassenschaftskurators(Notar…)
Bei weiteren Schritten helfen wir Ihnen.

Da die Abtretung und Übertragung von Mietrechten verschiedenen gesetzlichen Regelungen folgt, kann die Zulässigkeit und die Bedingungen nur im Einzelfall beurteilt werden. Kontaktieren Sie uns!

Veränderungen in der Wohnung, die in Zusammenhang mit der Bausubstanz stehen, bedürfen jedenfalls der Zustimmung des Vermieters.

Bei der Malerei ist darauf zu achten, dass nur weiß oder Pastellfarben durch den Vermieter bei Rückgabe akzeptiert werden müssen.

Die Betriebskosten während der Leerstehung trifft den Vermieter/Eigentümer.

Die Haltung von Kleintieren ist grundsätzlich möglich. Jedoch sind mietvertragliche Regelungen zu berücksichtigen.

Bei Wohnungsmietverträgen ist derzeit keine Vertragsgebühr zu entrichten.
Bei anderen Mietverträgen richtet sich die Vertragsgebühr nach der Laufzeit und den vereinbarten Leistungen

Gemäß Mietrechtsgesetz ist derjenige Mieter zahlungspflichtig, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachzahlung Mieter ist.

Bei den Heizkosten wird nur die tatsächliche Mietzeit bezogen auf das Jahr berücksichtigt und Sie bezahlen nur für die anteilige Mietzeit.

Wohnen ist ein wesentliches Grundbedürfnis des Menschen. Die Wohnunterstützung soll dabei helfen, den Zugang zu Wohnraum für alle Menschen in der Steiermark möglich zu machen.

Hier finden Sie alles Wissenswerte und die Möglichkeit die Wohnunterstützung online zu beantragen.

Bei den derzeit unklaren gesetzlichen Regelungen ist der Vermieter im Vollanwendungsbereich des MRG (Mietrechtsgesetzes) erhaltungspflichtig und übernimmt den Austausch unter der Bedingung, dass der Mieter eine jährliche Wartung des Boilers nachweislich durchführen hat lassen.

Bei Vorhandensein von Verbrauchsermittlungsgeräten erfolgt im Normalfall die Verteilung nach dem Heizkosten- abrechnungsgesetz

Anbringungen an der Hausfassade oder Balkonen sind grundsätzlich an eine Zustimmung des Vermieters gebunden.