Das A - Z des Wohnens.
Informationen zu Ihrer Eigentumswohnung

Hier finden sie die Fragen und Antworten, die Bewohner am häufigsten beschäftigen - die FAQ's. Oft wird die Information fürs erste ausreichen, für die Abklärung von Details und die persönliche Beratung sind wir selbstverständlich gerne für Sie da!

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Ihr Kaufvertragserrichter berät Sie gerne über die notwendigen Schritte. Nach Unterzeichnung ist jedenfalls umgehend eine Kaufvertragskopie bzw. Information über den Zeitpunkt des Haftungsüberganges an die Hausverwaltung zu übermitteln.

Informieren Sie uns bitte! Ansonsten wird die Verlassenschaft durch einen Notar abgewickelt, der die erforderlichen Maßnahmen weiß.

Veränderungen außerhalb des Wohnungseigentumsobjektes (Wohnung…) bedürfen grundsätzlich der Zustimmung aller Miteigentümer. (z. B.. Veränderungen an der Fassade, Montage von Sat-Antennen, Anbringung von Firmenschildern.

Ein Verkauf des TG-Abstellplatzes ist insofern möglich, wenn dieser als „selbstständiges Wohnungseigentum“ parifiziert ist. Fragen Sie ihren Vertragserrichter.

Es ist grundsätzlich möglich, eine vom Objekt abweichende Zustelladresse zu verwalten. Da bei einer Eigentümerpartnerschaft die Partner nur gemeinsam über das gemeinsame Wohnungseigentumsobjekt und die Nutzung des im gemeinsamen Wohnungseigentum stehenden Wohnungseigentumsobjektes verfügen dürfen, ist die Bennennung nur einer Adresse angeraten.

Wir nehmen Ihnen gerne die Verantwortung und Arbeit in Zusammenhang mit ihrem Mieter ab. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.